FAQ

Gut zu wissen

Sie fragen - wir antworten.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Hier finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistungen sowie Themen in der Arbeitswelt. Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir sind gerne für Sie da.

Arbeitsrechtliche Fragen.

  • Kann für eine kurze Anstellungsdauer ein Arbeitszeugnis verlangt werden?

    Ja, alle Arbeitnehmenden haben jederzeit das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Auf besonderes Verlangen der Arbeitnehmenden kann das Arbeitszeugnis als einfache Arbeitsbestätigung abgefasst werden (Beschränkung auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses).

  • Wann ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt?

    Grundsätzlich gibt es folgende Fälle, die zu einer fristlosen Entlassung führen können: Arbeitsverweigerung sowie eigenmächtiger Ferienbezug ohne Einverständnis des Vorgesetzten, Begehen von Straftaten im Betrieb wie Diebstahl, Veruntreuung oder sexuelle Belästigung sowie Konkurrenzierung des Arbeitgebers oder Abwerbung des Personals.

    In anderen Fällen sollte vorher eine schriftliche Verwarnung erfolgen, so zum Beispiel bei ständigem Blaumachen, Zuspätkommen, absichtlich schlechter Arbeitsleistung etc.

  • Darf ein (zukünftiger) Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft fragen?

    Nach einer Schwangerschaft darf ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht fragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden (Gleichstellungsgesetz) – eine Schwangerschaft darf also nicht zu einer Ungleichbehandlung der betroffenen Bewerberin führen. Ist die Tätigkeit jedoch mit höherem Risiko für Mutter und Kind verbunden oder wird ihre Ausübung durch eine Schwangerschaft verunmöglicht, hat die Bewerberin die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren.

  • Haben Angestellte im Stundenlohn Anspruch auf Lohn an gesetzlichen Feiertagen?

    Anders als Angestellte im Monatslohn haben Angestellte im Stundenlohn keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Ausnahme ist der 1. August, dieser wird auf jeden Fall bezahlt. Falls nichts anderes im Arbeitsvertrag steht, haben Angestellte im Stundenlohn an den meisten Feiertagen keinen Lohn zugute.

«Ich hätte mir nie erträumen lassen, dass ich einen Job finde, der zu 100% meiner Vorstellung entspricht. Personal Sigma hat es möglich gemacht. Vielen Dank!»

Andrea B.

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Joana M.